Beschäftigte sind Arbeiter, Angestellte und Auszubildende
- in den Unternehmen der Gemeinden und Gemeindeverbände,
- in den Unternehmen des Landes,
- bei Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie
- in selbständiger Rechtsform betriebenen Unternehmen an denen die Gemeinden, die Gemeindeverbände oder das Land Baden-Württemberg unmittelbar oder mittelbar überwiegend beteiligt sind oder auf deren Organe einen ausschlaggebenden Einfluss haben.
Nicht zu dem versicherten Personenkreis bei der UKBW gehören Beschäftigte in kommunalen
- Verkehrsunternehmen (Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs wie z. B. Busse, Stadt- und Straßenbahnen),
- Versorgungsunternehmen (Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerke) sowie
- landwirtschaftliche Unternehmen (Park- und Gartenanlagen über 5 ha, Friedhöfe, forstwirtschaftliche Tätigkeiten im Gemeindewald).
Für diese Personen ist die jeweilige gewerbliche Fach-Berufsgenossenschaft zuständig.
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