
Kinder sind während des Besuchs von Tageseinrichtungen gesetzlich unfallversichert, wenn der Träger für den Betrieb der Einrichtung der Erlaubnis nach § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII oder aufgrund einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung bedarf (§ 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII).
Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) ist zuständiger Unfallversicherungsträger für Kinder in
Um prüfen zu können, ob und ggf. bei welchem Versicherungsträger Versicherungsschutz besteht, bitten wir Sie, das entsprechende Formular auszudrucken und auszufüllen.
Bitte senden oder faxen (Fax-Nr. 0721 6098-5200) Sie uns das ausgefüllte Formular zu.