
Am 1. Januar 2011 trat die DGUV-Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" in Kraft. Durch diese Neuregelung ergeben sich erhebliche Änderungen in der Beauftragung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Ziel ist es nicht mehr nur Einsatzzeiten zu vereinbaren sondern konkret zu erbringende Leistungen.
Die Einführung der DGUV Vorschrift 2 wird im Moment verstärkt von unseriösen Geschäftemachern genutzt, um Betrieben oder öffentlichen Verwaltungen Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung warnen davor, sich auf diese Angebote einzulassen.
Zur Pressemeldung der DGUV
Hier finden Sie die neue DGUV-Vorschrift 2 sowie weitere Informationen, die fortlaufend ergänzt werden.
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Zeitschrift "Die Gemeinde", Zeitschrift für die Städte und Gemeinden, Organ des Gemeindetags Baden-Württemberg - bwgz
Ausgabe 4 - 2011 Fachbeiträge:
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