Unfallkasse Baden-Württemberg

Prävention

Theater & Mehrzweckhallen

Theater und Mehrzweckhallen sind Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung mit ihren Besonderheiten. Kennzeichnend ist, dass betriebsgemäß auf mehreren Ebenen und auch unter schwebenden Lasten gearbeitet wird.

Unfallschwerpunkte sind:

  • Verletzungen durch herunterfallende oder kippende Dekorationsteile
  • Unfälle infolge gespielter Tätlichkeiten oder Kampfszenen

Für eine Reihe von Arbeiten ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben.

Spezielle fachspezifische Belange, die von bundesweitem Interesse sind, werden in der Fachgruppe "Verwaltung - Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) diskutiert, entschieden und veröffentlicht.

Seminare der UKBW 

Die nachfolgenden Vorschriften/Regelungen finden Sie im Regelwerk "Sicherheit und Gesundheitsschutz" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Hierbei handelt es sich um Musterpublikationen: "Regelwerk Sicherheit und Gesundheitsschutz" 

Vorschriften und Regelungen

Da häufig Produktionen mit vielen Mitwirkenden und erheblichem Technikeinsatz durchgeführt werden, müssen Leitung und Aufsicht von Bühnen- und Studiofachkräften wahrgenommen werden, z. B. Bühnenmeister, Beleuchtungsmeister. 

Träger dieser Lehrgänge in Baden-Württemberg sind z. B.: