

Theater und Mehrzweckhallen sind Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung mit ihren Besonderheiten. Kennzeichnend ist, dass betriebsgemäß auf mehreren Ebenen und auch unter schwebenden Lasten gearbeitet wird.
Unfallschwerpunkte sind:
Für eine Reihe von Arbeiten ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben.
Spezielle fachspezifische Belange, die von bundesweitem Interesse sind, werden in der Fachgruppe "Verwaltung - Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) diskutiert, entschieden und veröffentlicht.
Die nachfolgenden Vorschriften/Regelungen finden Sie im Regelwerk "Sicherheit und Gesundheitsschutz" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Hierbei handelt es sich um Musterpublikationen: "Regelwerk Sicherheit und Gesundheitsschutz"
Da häufig Produktionen mit vielen Mitwirkenden und erheblichem Technikeinsatz durchgeführt werden, müssen Leitung und Aufsicht von Bühnen- und Studiofachkräften wahrgenommen werden, z. B. Bühnenmeister, Beleuchtungsmeister.
Träger dieser Lehrgänge in Baden-Württemberg sind z. B.: