
Die Betreuung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen erfolgt durch die Straßenbauämter in den Stadt- und Landkreisen sowie im innerörtlichen Bereich durch die jeweiligen Gemeinden.
Das Ziel, die Befahrbarkeit der Straßen zu gewährleisten, erfordert vielfältige Tätigkeiten, beispielsweise Grünpflege und Baumarbeiten, Reinigungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen, Brücken, Entwässerungsanlagen, Beschilderungen usw. sowie Winterdiensttätigkeiten.
Aber auch Instandhaltungsarbeiten an den eigenen Fahrzeugen und Geräten und weitere Tätigkeiten in den Baubetriebshöfen und Straßenmeistereien sind auszuführen.
Die nachfolgenden Vorschriften/Regelungen finden Sie im Regelwerk "Sicherheit und Gesundheitsschutz" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Hierbei handelt es sich um Musterpublikationen: "Regelwerk Sicherheit und Gesundheitsschutz"