
Kommt es trotz aller Erfolge in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz zu Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten, hat die/der Versicherte Anspruch auf Sach- und Geldleistungen.
Hierbei steht die bestmögliche medizinische Betreuung sowie die berufliche und soziale Wiedereingliederung im Vordergrund. Es gilt der Grundsatz:
Rehabilitation vor Rente
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