Kinder sind während des Besuchs von Tageseinrichtungen gesetzlich unfallversichert, wenn der Träger für den Betrieb der Einrichtung der Erlaubnis nach § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII oder aufgrund einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung bedarf (§ 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII).
Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) ist zuständiger Unfallversicherungsträger für Kinder in
Um prüfen zu können, ob und ggf. bei welchem Versicherungsträger Versicherungsschutz besteht, bitten wir Sie, das nachfolgende Formular auszudrucken und auszufüllen.
Hier: Formular
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