
Wir hatten unsere Mitglieder Ende des vergangenen Jahres darüber informiert, dass die Insolvenzgeldumlage ab dem Jahr 2009 monatlich an die Einzugsstellen der Krankenkassen überwiesen werden muss. Dies hätte dazu geführt, dass im Jahr 2009 die nachträgliche Umlage der Unfallversicherungsträger für das Jahr 2008 und die laufende Umlage der Einzugsstellen für Entgeltabrechnungszeiträume ab 2009 systembedingt zusammengetroffen wären.
Angesichts dieser Tatsache hat der Vorstand der Unfallkasse Baden-Württemberg in seiner Sitzung am 28.04.2009 beschlossen, auf die nachträgliche Erhebung der Insolvenzgeldumlage 2008 zu verzichten, um unseren Mitgliedern diese Doppelbelastung zu ersparen. Die noch anfallenden Aufwendungen für die Insolvenzgeldumlage 2008 werden aus Betriebsmitteln bestritten. Der Vorstand setzt damit ein wichtiges Zeichen für unsere Mitgliedsunternehmen, die durch die Finanz- und Wirtschaftskrise ohnehin stark belastet werden.
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Siegfried Tretter
Tel.: 0711-9321-120