17.11.1881 | "Kaiserliche Botschaft" als Ursprung der deutschen Sozialversicherung
| |
20.12.1928 | Durch das Gesetz über Änderungen in der Unfallversicherung wurde der Badische Gemeinde-Versicherungsverband auch Träger der sozialen Unfall- versicherung in Baden.
| |
17.05.1929 | Errichtung des Württembergischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes.
| |
01.01.1934 | Mit Erlass des Badischen Ministeriums des Inneren vom 12.01.1934 wurde der Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung verselbständigt und dem Un- fallversicherungsverband der Badischen Gemeinden und Gemeindeverbände übertragen.
| |
01.04.1953 | Der Unfallversicherungsverband der Badischen Gemeinden und Gemeinde- verbände (später Badischer Gemeindeunfallversicherungsverband) wurde zum Träger der gesetzlichen Unfallversicherung des Landes (für die Regie- rungsbezirke Nord- und Südbaden) bestimmt (Verordnung des Arbeits- und Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 7.3.1953).
Dem Württembergischen Gemeindeunfallversicherungsverband wurden die Aufgaben als Ausführungsbehörde für Unfallversicherung des Landes (für die Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen) übertragen (Verordnung s. oben).
| |
01.01.1998 | Mit Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 29.09.1997 wurden die Badische Unfallkasse und die Württembergische Unfallkasse errichtet, die die Aufgaben der Unfallversicherung des Landes Baden- Württemberg (für die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg bzw. Stuttgart und Tübingen) als rechtlich selbständige Körperschaften wahr- nahmen.
| |
01.07.2003 | Die Unfallkasse Baden-Württemberg - UKBW - wurde durch Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 8.4.2003 errichtet. Ihr Haupt- sitz ist Stuttgart mit einem weiteren Sitz in Karlsruhe. Die bisher bestehen- den Unfallversicherungsträger | |
| ▪ | Badischer Gemeindeunfallversicherungsverband |
| ▪ | Württembergischer Gemeindeunfallversicherungsverband |
| ▪ | Badische Unfallkasse |
| ▪ | Württembergische Unfallkasse |
| wurden eingegliedert.
| |
| Alle Rechte und Pflichten einschließlich der Übernahme des Personals der bisherigen Träger gingen auf die UKBW über.
Der Zuständigkeitsbereich der UKBW erstreckt sich auf das Land Baden- Württemberg. Mit ca. 3,7 Millionen Versicherten und etwa 230.000 Versiche- rungsfällen pro Jahr, ist die UKBW einer der größten Unfallversicherungsträ- ger im kommunalen und Landesbereich in Deutschland und somit ein starker Partner der Versicherten. | |