Der historische Weg zur Unfallkasse Baden-Württemberg

17.11.1881

"Kaiserliche Botschaft" als Ursprung der deutschen Sozialversicherung

 

 

20.12.1928

Durch das Gesetz über Änderungen in der Unfallversicherung wurde der

Badische Gemeinde-Versicherungsverband auch Träger der sozialen Unfall-

versicherung in Baden.

 

 

17.05.1929

Errichtung des Württembergischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes.

 

 

01.01.1934

Mit Erlass des Badischen Ministeriums des Inneren vom 12.01.1934 wurde

der Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung verselbständigt und dem Un-

fallversicherungsverband der Badischen Gemeinden und Gemeindeverbände

übertragen.

 

 

01.04.1953

Der Unfallversicherungsverband der Badischen Gemeinden und Gemeinde-

verbände (später Badischer Gemeindeunfallversicherungsverband) wurde

zum Träger der gesetzlichen Unfallversicherung des Landes (für die Regie-

rungsbezirke Nord- und Südbaden) bestimmt (Verordnung des Arbeits- und

Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 7.3.1953).

 

Dem Württembergischen Gemeindeunfallversicherungsverband wurden die

Aufgaben als Ausführungsbehörde für Unfallversicherung des Landes (für die

Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen) übertragen (Verordnung s. oben).

 

 

01.01.1998

Mit Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 29.09.1997

wurden die Badische Unfallkasse und die Württembergische Unfallkasse

errichtet, die die Aufgaben der Unfallversicherung des Landes Baden-

Württemberg (für die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg bzw.

Stuttgart und Tübingen) als rechtlich selbständige Körperschaften wahr-

nahmen.

 

 

01.07.2003

Die Unfallkasse Baden-Württemberg -  UKBW - wurde durch Verordnung

der Landesregierung Baden-Württemberg vom 8.4.2003 errichtet. Ihr Haupt-

sitz ist Stuttgart mit einem weiteren Sitz in Karlsruhe. Die bisher bestehen-

den Unfallversicherungsträger

 

Badischer Gemeindeunfallversicherungsverband

 

Württembergischer Gemeindeunfallversicherungsverband

 

Badische Unfallkasse

 

Württembergische Unfallkasse

 

wurden eingegliedert.

 

 

Alle Rechte und Pflichten einschließlich der Übernahme des Personals der

bisherigen Träger gingen auf die UKBW über.

 

Der Zuständigkeitsbereich der UKBW erstreckt sich auf das Land Baden-

Württemberg. Mit ca. 3,7 Millionen Versicherten und etwa 230.000 Versiche-

rungsfällen pro Jahr, ist die UKBW einer der größten Unfallversicherungsträ-

ger im kommunalen und Landesbereich in Deutschland und somit ein starker

Partner der Versicherten.