Studierende
Unter Studierenden sind Personen zu verstehen, die an Lehrveranstaltungen einer Hochschule teilnehmen. Hierzu gehören neben den eingeschriebenen Studierenden auch Gasthörer, Seniorenstudenten, Teilnehmer an Ferienkursen, Doktoranden und Diplomanden, die bereits ihre Abschlussprüfung abgelegt haben.
Hochschulen
Gleichgültig, ob Träger der Staat bzw. das Land oder eine private Einrichtung ist, umfasst der Begriff der Hochschulen alle
Die UKBW ist zuständig, wenn sich die Hochschule in der Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg befindet, oder bei einem privaten Träger eine staatliche Anerkennung vorliegt.
Versicherte Tätigkeiten
Nicht versichert sind dagegen beispielsweise:
Weiterführende Informationen zum Versicherungsschutz: