Studierende

Unter Studierenden sind Personen zu verstehen, die an Lehrveranstaltungen einer Hochschule teilnehmen. Hierzu gehören neben den eingeschriebenen Studierenden auch Gasthörer, Seniorenstudenten, Teilnehmer an Ferienkursen, Doktoranden und Diplomanden, die bereits ihre Abschlussprüfung abgelegt haben.


Hochschulen

Gleichgültig, ob Träger der Staat bzw. das Land oder eine private Einrichtung ist, umfasst der Begriff der Hochschulen alle

  • Hochschulen,
  • Technischen Hochschulen,
  • Musik- und Kunsthochschulen,
  • Akademien und Universitäten.


Die UKBW ist zuständig, wenn sich die Hochschule in der Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg befindet, oder bei einem privaten Träger eine staatliche Anerkennung vorliegt.


Versicherte Tätigkeiten

Nicht versichert sind dagegen beispielsweise:


Weiterführende Informationen zum Versicherungsschutz: