Sowohl für die Berechnung des allgemeinen Umlagebeitrags als auch für die Berechnung der Insolvenzgeldumlage (Auftragsleistung für die Bundesagentur für Arbeit) ist der Nachweis des gezahlten Bruttoentgeltes erforderlich. Mit der Abfrage nach der Höhe des gezahlten Bruttoentgeltes erfolgt außerdem
die Anfrage nach bestimmten Daten für statistische Zwecke.
Sie können das entsprechende Formular sowie die dazugehörige Anleitung zum Ausfüllen des Lohnnachweises öffnen, bitte klicken Sie hier:
Formular Lohnnachweis (hierin finden Sie einen Link zur Sozialversicherungsentgeltverordnung)