Die Vertreterversammlung wird alle sechs Jahre - zuletzt im Jahr 2005 - durch Sozialwahlen gewählt.
Sie hat primär über die Satzung, Unfallverhütungsvorschriften, die Dienstordnung und sonstiges autonomes Recht der Unfallkasse zu beschließen und wird deshalb auch als deren Legislativorgan bezeichnet. Dane-ben ist die alljährliche Feststellung des Haushaltsplanes eine zentrale Aufgabe der Vertreterversammlung.
Mitglieder der Vertreterversammlung der Unfallkasse Baden-Württemberg