Heilbehandlung & Medizinische Rehabilitation

Solange die Folgen eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit bestehen, trägt die Unfallkasse Baden-Württemberg im Rahmen ihrer Leistungspflicht die Kosten der Heilbehandlung und der medizinischen Rehabilitation von der Erstversorgung bis hin zum vollständigen Abschluss des Heilverfahrens, gegebenenfalls ein Leben lang.


Die Leistungen umfassen insbesondere

  • Erstversorgung
  • Ärztliche Behandlung
  • zahnärztliche Behandlung einsschließlich der Versorgung mit Zahnersatz Behandlung
  • Versorgung mit Arznei- und Verbandmittel
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Häusliche Krankenpflege
  • Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation einschließlich Belastungserprobung
  • Haushaltshilfen
  • Reisekosten