
Kann der Versicherte aufgrund der Unfall- bzw. Erkrankungsfolgen seinen Beruf nicht mehr oder nur erschwert ausüben, übernimmt die Unfallkasse Baden-Württemberg die Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung. Dadurch soll der Versicherte in die Lage versetzt werden, einen früheren Beruf oder, wenn dies nicht möglich ist, einen neuen Beruf auszuüben.
Ziel ist es, den Versicherten auf Dauer wieder ins Berufsleben einzugliedern.
Die nachfolgenden Leistungen sind übersichtsartig dargestellt. Welche genauen Anspruchsvoraussetzungen für eine Gewährung vorliegen müssen, erklären Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne.
Die Unfallkasse Baden-Württemberg gewährt z. B. folgende Leistungen: