
| Gesetzlich unfallversichert sind ehrenamtlich Tätige, - die für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder deren Verbände oder Arbeitgemeinschaften, für Bildungseinrichtungen oder
- für privatrechtliche Organisationen (z. B. Vereine, Initiativen usw.) im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen mit schriftlicher Genehmigung von Gebietskörperschaften tätig sind oder
- als gewählte Ehrenamtsträger einer gemeinnützigen Organisation im Rahmen einer freiwilligen Versicherung.
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