Ehrenamtlich Tätige

Justitia Statue

Gesetzlich unfallversichert sind ehrenamtlich Tätige,

  • die für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder deren Verbände oder Arbeitgemeinschaften, für Bildungseinrichtungen oder

  • für privatrechtliche Organisationen (z. B. Vereine, Initiativen usw.) im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen mit schriftlicher Genehmigung von Gebietskörperschaften tätig sind oder

  • als gewählte Ehrenamtsträger einer gemeinnützigen Organisation im Rahmen einer freiwilligen Versicherung.