Wie melde ich eine Haushaltshilfe an

Als Haushaltsführender haben Sie die Pflicht, die Beschäftigung von Personen binnen einer Woche dem zuständigen Unfallversicherungsträger oder der Knappschaft-Bahn-See zu melden. Beitragspflicht besteht unabhängig davon, ob es sich um ein vorübergehendes oder dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis handelt. Die wöchentlichen Arbeitsstunden sowie die Höhe des Arbeitsentgeltes bzw. Sozialversicherungspflicht spielen hierbei keine Rolle.

Für die Anmeldung einer oder mehrerer in Ihrem Haushalt beschäftigten Personen verwenden Sie bitte das nachfolgende Formular. Hier ist auch ein Merkblatt mit wichtigen Informationen für Sie enthalten:

Anmeldeformular und Merkblatt

Bitte senden oder faxen Sie uns das ausgefüllte Formular unterschrieben zu.