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Beachten Sie die unten stehenden "Hinweise zum Seminarangebot"!
Die Seminare dienen der Fortbildung und dem Erfahrungsaustausch. Sie sollen einen Beitrag leisten für eine kooperative Zusammenarbeit derjenigen, die für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit maßgeblich sind.
Die Unfallversicherungsträger haben für die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen zu sorgen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren betraut sind. Die Teilnahme dieses Personenkreises an den Seminaren unterstützt den Unternehmer bei der Erfüllung seiner Grundpflichten für Wahrung und Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit (§ 2 UVV „Grundsätze der Prävention“). Für die Arbeitszeit, die wegen Teilnahme an einer Veranstaltung der Unfallkasse ausgefallen ist, hat der Versicherte Anspruch auf Arbeitsentgelt (§ 23 Abs. 3 SGB VII).
Kosten
Die Kosten für die Unterkunft in Einzelzimmern, Verpflegung und die Fahrtkosten für je eine Hin- und Rückfahrt werden von der Unfallkasse übernommen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen gehen wir davon aus, dass die Teilnehmer/innen übernachten. Die Zimmerreservierung wird von uns vorgenommen.
Der Anmeldeschluss
für die Seminare liegt jeweils 8 Wochen vor Seminarbeginn und ist unbedingt einzuhalten! Eine frühzeitige Anmeldung sichert die Teilnahme! Sollten mehr Anmeldungen für einen Termin vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet die Reihenfolge des Einganges über die Teilnahme.
An jedem Seminar können ca. 20 Personen teilnehmen.
Ca. 3 Wochen vor Seminarbeginn erhalten die Teilnehmer/-innen eine persönliche Einladung zum Seminar mit weiteren Angaben (z. B. Anfahrtsskizze zum Tagungsort, Teilnehmerliste zur Bildung von Fahrgemeinschaften).
Weitere Fragen richten Sie bitte an Frau Birgit Geggus, Tel. 0721 / 60 98 – 286 (E-Mail: birgit.geggus@uk-bw.de)